Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Juli 2025
§1 Geltungsbereich
- Für Lieferungen und Leistungen aus dem Hause THIELE-WERBUNG GmbH gelten
nachstehende Geschäftsbedingungen und -bestimmungen. Sie werden durch die Erteilung
eines Auftrages vom Auftraggeber anerkannt. Mündliche Absprachen bedürfen, zur verbindlichen
Ausführung, der schriftlichen Bestätigung durch die THIELE-WERBUNG GmbH.
§2 Angebote + Preise
- Angebote der THIELE-WERBUNG GmbH sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst
mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. - Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses
geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein
Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen
und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung
vor. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller
zu tragen. - Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt
auf der Grundlage unserer aktuellen Stundensätze, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. - Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der
Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist
eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages, unabhängig von der Genehmigung
durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers,
die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung
eine Statik erforderlich, sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen. - Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- An Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, und sonstigen Unterlagen behält sich die THIELE-WERBUNG GmbH
Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Gleiche gilt auch für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Vor ihrer Weitergabe an Dritte,
bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden. - Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Vervielfältigung allerübermittelten
Logos, Texte, Designs und Bilder berechtigt ist. Für etwaige Verstöße gegen Rechte Dritter
(z. B. Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) stellt der Kunde den Hersteller von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch bei durch den Kunden
bereitgestellten oder mittels künstlicher Intelligenz erstellten Inhalten.
Die THIELE-WERBUNG GmbH behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in
den üblichen Medien zu werben, bzw. den Vertragspartner als Referenz zu nennen.
§4 Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen
- Für alle von der THIELE-WERBUNG GmbH angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die
branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen
behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. - Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck
des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu
kennzeichnen.
§5 Montage
- Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und
Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen der THIELE-WERBUNG
GmbH sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten,
die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen
eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende
Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Anlagen, die einschließlich Montage verkauft werden, versteht sich der Preis grundsätzlich
ohne das Verlegen der Niederspannungsleitung, Erdschutzleitung, Leerrohre, Leerrohre für
Hochspannungszu- und -verbindungsleitungen, Schaltgeräte sowie ohne Gerüst-, Kranund/
oder Hubwagengestellung und sich daraus ableitender Sondernutzungsgebühren sowie
Absperrmaßnahmen etc. Etwa anfallende Fundament- (Erd und Beton), Maurer-, Putz-,
Stemm- und Dachdeckerarbeiten sowie statische Nachweise sind im Preis- und Lieferumfang
nicht enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Die in statischer Hinsicht ausreichenden
baulichen Montagevoraussetzungen sind vom Besteller zu gewährleisten. Mehrkosten, die
sich durch zum Zeitpunkt der Angebotsangabe nicht vorhergesehene Montageschwierigkeiten
(vorgehängte Fassaden, Hohlmauerwerk u.ä.) oder durch Änderungen aufgrund
behördlicher Auflagen ergeben, gehen zu Lasten des Bestellers. - Soweit der Lieferer für den Besteller behördliche Genehmigungen oder Genehmigungen
Dritter beantragt, handelt er lediglich im Auftrage und in Vollmacht des Bestellers. Die
Auftragsabwicklung regelt sich wahlweise nach getroffener Vereinbarung.
"A" Den Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigung haben wir in Ihrem Namen (im
Namen Ihres Kunden) bei der zuständigen Baubehörde gestellt. Sobald die Genehmigung
vorliegt, werden wir die Fertigung aufnehmen. - "B" Den Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigung haben wir in Ihrem Namen (im
Namen Ihres Kunden) bei der zuständigen Baubehörde gestellt. Aufgrund der Dringlichkeit
Ihres Auftrages werden wir die Werbeanlage bereits fertigstellen und montieren, ohne dass
eine Genehmigung vorliegt. Der Ordnung halber weisen wir aber darauf hin, dass auf uns, für
den Fall, dass daraus Schwierigkeiten mit der Behörde erwachsen, in keiner Form Regress
genommen werden kann. Etwaige Geldbußen, z.B. der Baubehörde, sind im Innenverhältnis
vom Besteller zu tragen. - "C" Die bauamtlichen Formalitäten werden von Ihnen erledigt. Wir setzen in allen Punkten
voraus, dass zum Zeitpunkt der Montage die Genehmigung vorliegt. Sollte eine Genehmigung
nicht erteilt worden sein, so weisen wir darauf hin, dass die THIEL-WERBUNG GmbH in keiner
Form Regress genommen werden kann. Etwaige Geldbußen, z.B. der Baubehörde, sind vom
Kunden zu tragen.
§6 Lieferung
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit, setzt die Abklärung aller technischen
Fragen, sowie die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben,
Genehmigungen und den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus. - Für die Fertigung und Lieferung ist der Wortlaut unserer Auftragsbestätigung maßgebend.
Sollte die Auftragsbestätigung Fehler aufweisen, so sind diese unverzüglich mitzuteilen.
Kommt der Besteller nicht innerhalb von 2 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung, dieser
Verpflichtung nach, dann gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Besteller als genehmigt.
Bei kurzfristigen Terminaufträgen haben Beanstandungen seitens des Bestellers unverzüglich
zu erfolgen. - Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete
Lieferung auf das Verschulden der THIELE-WERBUNG GmbH zurückzuführen ist. Bei Lieferverzögerungen,
die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine
angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. - Teillieferungen sind zulässig.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder dessen Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Geraten wir, aus
Gründen die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadenersatzhaftung im Fall
gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. - Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
zufälligen Verschlechterung des Lieferungsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. - Für Transportschäden haftet die THIELE-WERBUNG GmbH nicht. Diese sind bei Übergabe
dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche
verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen
versteckter Mängel. - Eine Rücknahmepflicht unserer Verpackungen durch das Abfallentsorgungsgesetz
besteht nicht. - Für die Einlagerung von Kundenteilen (alt und neu) berechnen wir eine Lagergebühr von 2%
vom Warenneuwert je angefangenen Monat.
§7 Anlieferung von Kundeneigentum
- Die Anlieferung von Kundeneigentum/Kundenfahrzeugen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Firma THIELE-WERBUNG ist an beiden Standorten (Eggertstrasse 4+10) rund um die Uhr
alarmgesichert und videoüberwacht. Wir behandeln angeliefertes Kundeneigentum äußerst
pfleglich und haften nicht für mutwillige Zerstörung oder Verlust. - Eine Versicherung für Kundeneigentum gegen z.B. Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden
besteht seitens der THIELE-WERBUNG GmbH nicht.
§8 Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens am Tag des angegebenen
Zahlungszieles zu erfolgen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. - Bei Zahlungsverzug berechnet die THIELE-WERBUNG GmbH eine angemessene Verwaltungsgebühr.
Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung
unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
nur gegen Vorauskasse auszuführen. - Bei größeren Aufträgen oder geleisteten Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung
verlangt werden.
§9 Eigentumsvorbehalt
- Die THIELE-WERBUNG GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor,
bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, den Lieferungsgegenstand zurückzunehmen. Der Zurücknahme des Lieferungsgegenstandes
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Lieferungsgegenstandes durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Lieferungsgegenstandes zu
dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers
- abzüglich angemessener Verwertungskosten - abzurechnen.
§10 Haftungsbeschränkungen
- Für Schäden unserer Geschäftspartner haftet die THIELE-WERBUNG GmbH nur, wenn diese
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche
aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht,
Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen
sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges
Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den
Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von
Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte
übertragbar. - Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die
Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Unserer Pflichtverletzung steht die
unserer gesetzlichen Vertreter oder unseres Erfüllungsgehilfen gleich. - Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus grob fahrlässiger Pflichtverletzung beträgt 12
Monate, berechnet ab dem schädigenden Ereignis, soweit nicht Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in Rede stehen. - Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit
der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
§11 Gewährleistung und Garantie
- Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung
ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler in Text und der Farbgebung zu untersuchen.
Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei der
THIELE-WERBUNG GmbH vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei
denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage
sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der
Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns
eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von
ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. - Von der Firma THIELE-WERBUNG GmbH genannte Eigenschaften eines Materials (z.B.
Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,...) beziehen sich auf Angaben
durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der
Kunde hat ggf. durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen
Einsatz geeignet ist. - Für Teil- und Vollfolierungen gelten unsere „Garantieleistungen für Teil- und Vollfolierungen“.
- Für Folien auf Flachglas gelten unsere „Garantieleistungen für Flachglas-/ Sonnenschutzund
Sicherheitsfolien.
§12 Rücktritt vom Kaufvertrag
- Umtausch/Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind
nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen
Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
§13 Abwehrklausel
- Für alle mit der THIELE-WERBUNG GmbH geschlossenen Verträge gelten ausschließlich
unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§14 Schlussbestimmungen
- Individualabreden ändern die Geschäftsbedingungen der THIELE-WERBUNG GmbH nur,
sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen
Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An
die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der
unwirksamen Teile am nächsten kommt.
§15 Gerichtsstand-Erfüllungsort
- Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Paderborn; die THIELE-WERBUNG
GmbH jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. - Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort. - Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen
Rechtes sowie des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes (CISG).